NaturVision

Teilnahmebedingungen – NaturVision Filmwettbewerb

1. Träger von NaturVision ist der Landkreis Freyung-Grafenau, die Durchführung des NaturVision-Filmfestivals obliegt der Kultur:Land GmbH, Mitveranstalter ist der Nationalpark Bayerischer Wald, Partner des Filmfestivals sind die Nationalparkregion sowie die Stadt Vimperk.

2. Das Kernprogramm stellt der „NaturVision-Wettbewerb“ dar.

3. Der Wettbewerb steht neuen oder etablierten Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften sowie unabhängigen Filmemachern aus der ganzen Welt offen. Teilnahmeberechtigt sind Dokumentarfilme, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen Natur/Tier/Mensch/Umwelt befassen, also z.B. der Darstellung von Naturregionen, mit dem Verhalten von Tieren und deren natürlichem Lebensraum, der Beziehung von Menschen zu ihrer Umwelt oder die Darstellung von aktuellen Umweltproblematiken.

4. Jeder Film kann für verschiedene Kategorien angemeldet werden, die auf dem Anmeldeformular angeführt sind. Die Jury bewertet die Filme in den jeweils angemeldeten Kategorien. Die Einreichgebühr für die erste Kategorie beträgt 40 Euro, jede weitere Kategorie 20 Euro.

5. Das Anmeldeformular ist bis spätestens zum Anmeldeschluss ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit folgenden Anlagen einzureichen:
• eine DVD zur Vorauswahl
• eine maximal 30 Wörter lange Synopsis des Films (Grundlage für die Filmbeschreibung im NaturVision-Programmheft) in Deutsch und Englisch
• eine vollständige und detaillierte Liste aller Mitwirkenden und sonstigen Beteiligten
• eine kurze Biographie und Filmographie der Regisseure
• mindestens drei gute Standfotos der Produktion (300 dpi Auflösung bei 8 cm Breite)
• bei Filmen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache kommentiert sind, eine Text- bzw. Dialogliste in Deutsch oder Englisch.
• ggf. Presseausschnitte und Pressemappe
• Überweisung (ausgestellt auf „Kultur:Land GmbH“ in der Höhe der fälligen Anmeldegebühr).
Die Anlagen, wie beispielsweise Fotos und Texte, bitte in digitaler Form (CD, DVD) mitschicken. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht. Bitte senden Sie keine Filmkopien, Originalbänder oder sonstigen Originale ein. Die Einsendung sämtlicher Anlagen ist obligatorisch und Teil der vollständigen Anmeldung. Sämtliche Unterlagen sind frachtfrei zu versenden; Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Die Festivalleitung nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt auch keine Verantwortung für solche Sendungen.

6. Die Einreicher erteilen mit der Anmeldung die Erlaubnis zur angemessenen Verwendung oder Vervielfältigung der Standfotos für die Zwecke der Wettbewerbs- und/oder Festivalpromotion auch im Internet.

7. Die Einreicher geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung zur Aufnahme ihrer Produktion zur Ansicht in die Videobibliothek. Die Sichtungs-DVD verbleibt im Bestand der Videobibliothek.

8. Die Wettbewerbsteilnehmer geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung, dass bis zu drei Minuten jeder eingereichten Produktion den Rundfunk- und Fernsehmedien zur angemessenen Verwendung für die Zwecke der Promotion des Wettbewerbs und/oder NaturVision, auch im Internet, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

9. Die Kopien aller zur Teilnahme eingeladenen Filme sind für die Dauer der Übernahme mit ihrem Materialwert versichert. Als Dauer der Übernahme gilt die Zeit vom registrierten Eingang beim Festival bis zur Übergabe zum Rückversand an Luftfrachtgesellschaft, Spedition, Post oder Deutsche Bahn. Die Kopien müssen rechtzeitig beim Festival eingegangen sein. Andernfalls ist die Haftung des Festivals eingeschränkt, da keine ordnungsgemäße Eingangsprüfung der Kopien gewährleistet werden kann.

10. Die Transportkosten nach Neuschönau trägt der Einsender. Die Kosten der einmaligen Rückfracht trägt das Festival. Sendungen aus dem Ausland sind mit dem Hinweis zu versehen: „Vorübergehende Verwendung. Nur für kulturelle Zwecke. Sendung hat keinen Handelswert.“ Bei Filmsendungen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Proforma-Rechnung über maximal 25 Euro beizulegen. Es wird gebeten, die erforderlichen Wiedereinfuhrpapiere vom Zollamt vor der Einsendung ausstellen zu lassen.

11. Ein Bestandteil des Festivals ist das später stattfindende Filmfest in Vimperk (Tschechische Republik), bei dem die Gewinner des NaturVision-Wettbewerbs sowie eine Auswahl des Filmprogramms vorgeführt werden. Mit seiner Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis, dass der angemeldete Film im Rahmen des NaturVision Filmfest Vimperk gezeigt werden kann.

12. Die Festivalleitung organisiert in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen „Best-Of-NaturVision“-Veranstaltungen, bei denen vor allem die Preisträger des Wettbewerbs sowie herausragende Filme aus dem Programm gezeigt werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, das NaturVision-Festival wie auch das Natur-, Tier- und Umweltfilmgenre an sich zu bewerben. Diese Veranstaltungen sind wie auch das Festival nichtkommerziell. Mit der Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis, dass der angemeldete Film im Rahmen dieser Veranstaltungen gezeigt werden kann.

13. Im „NaturVision-Wettbewerb“ werden verschiedene Preise verliehen, die von einer Fach-Jury vergeben werden. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.

14. Die Festivalleitung ernennt die Mitglieder der Fach-Jury.

15. Das beiderseitige Einverständnis zur Teilnahme am Festival gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements.

16. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freyung.

17. Weitere Informationen erhalten Sie über:

NaturVision-Filmfestival

Kultur:Land GmbH

Forstwaldstraße 6
D-94556 Neuschönau

Tel + 49 - 85 58-97 39-0
Fax +49 - 85 58-97 39-26

infonatur-vision.de

NaturVision behält sich das Recht der Entscheidung in allen nicht ausdrücklich in diesem Dokument geregelten Fällen vor.

Neuschönau, 25. Januar 2010

NaturVision