Teilnahmebedingungen – NaturVision Filmwettbewerb
Einreichung für den Internationalen Wettbewerb 2024 sind ab sofort möglich! Early Bird Tarif (50% Rabatt) gilt bis zum 31.12.23.
Die Einreichphase für alle Kategorien wird bis zum 11. Februar 2024 verlängert.
Allgemeine Anmelde- und Teilnahmerichtlinien
Einleitung
  • Teilnahmeberechtigt sind Filme, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen Natur/Tier/Mensch/Umwelt/Nachhaltigkeit befassen. Bevorzugt werden dokumentarische Formate, wobei wir hier für alle Arten der visuellen Umsetzung offen sind. In begründeten Ausnahmefällen werden auch fiktionale Formate zum Wettbewerb zugelassen.

  • Teilnahmebedingung für den internationalen Wettbewerb 2024 ist eine Fertigstellung des Films nach dem 01.01.2023.
  • Für den Kurzfilmwettbewerb gilt ein Fertigstellungsdatum nach dem 01.01.2012. Bitte beachten Sie, dass die Kurzfilme eine maximale Länge von 20 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Richtlinien für die Anmeldung
1. Allgemeines
  • Filme können für eine oder auch mehrere Kategorien angemeldet werden.
  • Die Jury hat die Möglichkeit, die gewählte Einreichkategorie zu ändern.
2. Bearbeitungsgebühr
  • Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben; eine Rückerstattung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Bis einschließlich 31.12.23 sind die Einreichgebühren 50% ermäßigt.
  • Anschließend beträgt die Einreichgebühr für die erste Kategorie 40 Euro, für jede weitere Kategorie 20 Euro inklusive MwSt.
  • Die Einreichgebühr ist pro Film zu entrichten und zahlbar mit der Filmeinreichung, nach Erhalt der Rechnung.
  • Für Schüler*innen und Student*innen gilt: Die Einreichgebühr für die Kategorie „NaturVision Newcomerpreis“ entfällt bei Vorlage der Ausbildungsbescheinigung.
3. Formular Kategorie Kurzfilm

Bitte beachten Sie das separate Einreichformular für den NaturVision Kurzfilmpreis. Die Einreichgebühr für den Kurzfilmpreis entfällt. Die Einreichfrist hierfür ist vom 25.09.23 bis um 24.01.24. (Verlängerung der Einreichphase bis zum 11.02.24.)

Das Anmeldeformular ist bis spätestens zum Anmeldeschluss ausgefüllt einzureichen.

4. Benötigtes Material

Für Einreichungen muss folgendes Material bis spätestens zum 22. Februar 2024 vorliegen:

  • eine Sichtungskopie als Datei per Download/USB-Stick (kein Online-Stream)
  • eine 50-80 Wörter lange Synopsis des Films (Grundlage für die Filmbeschreibung im NaturVision-Programmkatalog)
  • Filmmakers Intention / Producers Intention (50 – 80 Worte)
  • eine vollständige und detaillierte Liste aller Mitwirkenden (Grundlage für die filmografischen Angaben in Print und Web, sowie ggf. Urkunden)
  • mindestens drei gute Fotos zur Produktion (1500 Pixel auf der Längsseite); mit der Einsendung der Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für diese Fotos zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt (Print und Web)
  • Bei Einreichungen zum „NaturVision Filmmusikpreis“: erforderlich ist eine Musikliste, aus der nachvollziehbar hervorgeht, wer Komponist der jeweiligen Musikstellen im Film ist.
  • Presseausschnitte und Pressemappe – soweit vorhanden

Die Anlagen, wie beispielsweise Fotos und Texte, bitte in digitaler Form (per Mail oder z.B. Wetransfer an festival@natur-vision.org) senden. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.

Die Einsendung sämtlicher Anlagen ist obligatorisch und Teil der vollständigen Anmeldung. Alle Unterlagen sind frachtfrei zu versenden; Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Die Festivalleitung nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt auch keine Verantwortung für solche Sendungen.

Rechtliches
1. Vorführerlaubnis, Sonderveranstaltungen, Best Ofs
  • Die Einreicher geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung zur Aufnahme ihrer Produktion in das NaturVision-Archiv.
  • Die Wettbewerbsteilnehmer geben mit der Anmeldung ihre Einwilligung, den eingereichten Film auf dem NaturVision Filmfestival zu zeigen. Ferner erklären sie sich einverstanden, Ausschnitte von bis zu drei Minuten aus den eingereichten Produktionen zu Werbezwecken für das Festival (Radio/Fernsehen/Internet) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Zum Festival gehören auch das NaturVision Schulprogramm und Veranstaltungen, bei denen einzelne Filme gezeigt werden, um das Festival zu bewerben. Außerdem finden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen „Best Of NaturVision“-Veranstaltungen („NaturVision Filmtage“) statt, bei denen Filme aus dem Festivalprogramm gezeigt werden.
    Diese Veranstaltungen sind – wie auch das eigentliche Festival – nicht kommerziell. Mit der Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis, dass der angemeldete Film im Rahmen dieser Veranstaltungen ebenfalls gezeigt werden kann.
    Wenn Filme über eine Online-Plattform Publikum zur Verfügung gestellt werden sollen, erfolgt eine vorherige Absprache mit den Rechte-Inhabern.
  • Eine Vergütung für die Projektion der Filme innerhalb unserer Veranstaltungen (wie oben beschrieben) erfolgt nicht.
2. Rechte
  • Das Festival verpflichtet sich, die eingereichten Filme nur zu den im Reglement genannten Zwecken zu verwenden. Jede weitere, nicht in dieser Teilnahmebedingung erwähnte Verwendung, wird mit dem Einsender abgesprochen.
  • Mit der offiziellen Wettbewerbseinreichung des Films bestätigt der Einsender, im Besitz aller Rechte zu sein, die es für die Vorführung seines Films im Rahmen eines Filmfestivals braucht. Er versichert, dass durch die Nutzungen keine Urheber- oder Leistungsrechte Dritter verletzt werden. Gleichfalls versichert der Einsender, sich gegenüber allen weiteren, an der Produktion beteiligten Personen vergewissert zu haben, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.
3. Durchführung des Wettbewerbs / Preise
  • Sollte ein eingereichter Film für das Programm oder den Wettbewerb ausgewählt werden, werden Sie darüber informiert und es wird von Ihnen eine Vorführkopie angefordert.
  • Innerhalb des „NaturVision-Wettbewerbs“ werden Preise in verschiedenen Kategorien verliehen, die von einer unabhängigen Fach-Jury vergeben werden. Die Jury wird jährlich neu berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Festivalleitung. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
  • Es werden Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben. Die jeweilige Summe sowie die dotierten Kategorien können variieren und hängen von den beschafften Finanzmitteln im laufenden Festival ab. Die Preisgelder stellen eine Würdigung der Kreativität der jeweils beteiligten Personen (Regie, Autor, Kamera, Musik) dar. Eine Auszahlung an Fernsehsender oder Produktionsfirmen ist aus diesem Grund nicht möglich.

Die Einreichung eines Films gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Bei Ausnahmen und nicht spezifizierten Fällen trifft die Festivalleitung die letzte Entscheidung. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des Reglements. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigsburg. NaturVision behält sich das Recht der Entscheidung in allen nicht ausdrücklich in diesem Dokument geregelten Fällen vor.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

NaturVision Filmfestival
Organisation und Filmwettbewerb: festival@natur-vision.org
Ansprechpartnerin: María Vallecillos Soldado

Tel + 49 – 7141 992248-02
Fax +49 – 7141 992248-18

Ludwigsburg, 07. November 2023